In der Versicherungswirtschaft gilt gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Sturm bereits die wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (ab 63 Km/h Windgeschwindigkeit).

Laut Beaufort-Skala ist die Windstärke dort als "stürmischer Wind" definiert.

Ermittelt wird der Sturmnachweis anhand der Aufzeichnungen der Wetterämter.

 

 

Fehlt diese Nachweismöglichkeit, so wird Sturmeinwirkung unterstellt, wenn:

 

  • die Luftbewegung in der Umgebung des Schadenobjektes Schäden an Gebäuden in einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen, anderen Sachen angerichtet hat, oder

 

  • dass der Schaden, wegen des einwandfreien Zustandes des betroffenen Gebäudes  oder mit ihm baulich verbundenen Bestandteile, nur durch Sturm entstanden sein kann.

 

Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern