Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

 

Voraussetzungen für ein Feuer ist eine Lichterscheinung, also eine offene Flamme, mindestens aber Glut oder Glimmen.

 

Eine Verbrennung ist eine chemische Reaktion von Stoffen (Brandlast) mit Flammenbildung und Wärmeentwicklung unter Mitwirkung von Sauerstoff nach Erreichen der stoffbedingten Entzündungstemperatur.

 

Eine erkennbare Lichterscheinung liegt i.d.R. nicht vor bei:

  • Verkohlen durch Selbsterhitzung (thermische Zersetzung von Stoffen wie z.B. Heu, Kohle u.ä.)
  • Fermentation landwirtschaftlicher Erntegüter (Gärungsprozess durch Enzyme oder Mikroorganismen, Gärtemperaturen i.d.R. bei 45°C bis 70° C)
  • Erhitzen (z.B. Verbiegen von Metallen, Zerspringen von Glas, Blasenbildung von Anstrichen oder bituminösen Baustoffen)
  • Wärmestrahlung (z.B. Sengschäden)

 

Erst wenn ein Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat oder ohne einen solchen entstanden ist, wird es zum Schadenfeuer (Brand).

 

Ein Feuer kann sich dann aus eigener Kraft ausbreiten, wenn es über den Wärmeträger ohne Zufuhr von Wärme weiter brennt.